Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist der Eigentümer verantwortlich für die Sicherheit seiner Anlagen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese periodisch kontrollieren zu lassen. Diese Kontrolle muss von einem unabhängigen Kontrollorgan durchgeführt werden (d.h. von einer Firma, die weder an der Planung, der Durchführung noch der Erstellung beteiligt war).
Versteckte Mängel, defekte Materialien, gefährliche Installationen usw. werden lokalisiert und behoben, damit ein einwandfreier Betrieb der elektrischen Installationen gewährleistet werden kann.
Die Kontrolle umfasst sämtliche Installationen in einem Gebäude, vom Sicherungskasten bis zur letzten Steckdose, der letzten Leuchte oder dem letzten Verbraucher. Kontrolliert wird gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen.
Je nach Objekt und Nutzungsart sind die periodischen Kontrolltermine von 1 bis 20 Jahre festgelegt. Die Kontrolle minimiert Sach- und Personenschäden und steht unter Aufsicht des Eidg. Strominspektorats (ESTI). Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) werden die unterschiedlichen Periodizitäten festgelegt. In den Wohnobjekten ist eine Kontrolle alle 20 Jahre fällig. Ist in einem Wohnhaus eine sogenannte „Nullung Schema 3“-Installation vorhanden, sinkt die Kontrollperiode auf 5 Jahre.
Schlusskontrolle (SK)
Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) fest.
Abnahmekontrolle (AK)
Werden elektrische Installationen in Anlagen mit Periodenzeiten <20 Jahre erstellt, ist der Eigentümer oder Betreiber verpflichtet, eine Abnahmekontrolle für diese Elektroinstallation innerhalb von 6 Monaten durchführen zu lassen. Bei der AK ist durch das unabhängige Kontrollorgan die Erstprüfung und die Schlusskontrolle des Elektroinstallateurs zu prüfen.
Periodische Kontrolle (PK)
Für die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt werden alle Elektroinstallationen gemäss Abnutzung oder Alterung für die periodische Kontrolle aufgefordert. Aus diesem Grund werden Eigentümer von ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen in periodischen Abständen dazu aufgefordert, die Sicherheit ihrer elektrischen Installationen überprüfen zu lassen. Die Gebäude- und Betriebsart bestimmt dabei die Häufigkeit.
Stichprobenprüfung
Der Netzbetreiber führt diese nach Eingang des Sicherheitsnachweises aus. Damit wird überprüft, ob die durch ein Elektrounternehmen vorgenommenen Installationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Bei Verkauf einer Liegenschaft mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode der elektrischen Installation ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen, sofern der vorliegende Sicherheits-Nachweis (SiNa) älter als 5 Jahre ist. Die Überprüfung muss durch eine unabhängige Kontrollstelle wie die Elektrokontrollen Schweiz AG durchgeführt werden.
Die Sicherheit der elektrischen Anlagen ist im Elektrizitätsgesetz von 1902 verankert. Dieses Gesetz schreibt vor, dass elektrischen Anlagen geprüft werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Die Starkstromverordnung regelt Erstellung, Betrieb und Instandhaltung der elektrischen Starkstromanlagen. (SR 734.2)
Die NIV (SR 734.27) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und die Installationskontrolle. Zudem regelt die NIV die verschiedenen Kontrollperioden sowie Berechtigungen von Installations- und Kontrollpersonal.
Die NIN legen Standards für die Installationstätigkeit fest. Sie legen fest, wie eine Installation ausgeführt werden soll, so dass sie keine Gefahr für Personen, Tiere und Sachen darstellt. Diese Normen sind nicht zwingend einzuhalten, wenn bewiesen werden kann, dass die angewendete Technik die Bedingungen ebenfalls erfüllt.
Die Netzbetreiber können gewisse Bedingungen erlassen. Diese dürfen jedoch die Normen der NIN weder verschärfen noch erleichtern. Diese Bedingungen dienen zur Tarif- bzw. Mess-Anwendung und für den Netzbetrieb.